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Belegungsplan

Ansprechpartner für die Buchung des Platzes inklusive Kabinen und Belegung ist:

Manfred Kommisin
Mail: m.kommisin@t-online.de

Kosten

1 Spiel ohne Flutlichtnutzung kostet 110,00 Euro
1 Spiel mit Flutlichtnutzung kostet 130,00 Euro

Zahlungsarten

per Überweisung nach Rechnungsstellung

Rücktritt

Bei einem Rücktritt von der gemieteten Zeit wird folgender Betrag erhoben:

bis 4 Tage vor dem Termin: 50% der zu zahlenden Summe
Innerhalb 3 Tage vor dem Termin: 100% der zu zahlenden Summe

Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können und durch den Mieter an einen anderen Verein weitergegeben werden, so ist der Vermieter umgehend per Mail zu informieren

Schiedsrichter

Schiedsrichter sind grundsätzlich selbst anzusetzen und auch selbst zu bezahlen.

Buchung

Die Buchung läuft ausschließlich über die E-Mail Adresse m.kommisin@t-online.de per Anfrage. Mit einer verbindlichen Buchung wird der Termin für alle sichtbar in den Kalender eingebunden.

Mit der Buchung akzeptieren Sie alle Nutzungsrechte. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Platzverweise vor, ohne dass finanzielle Ausgleiche erfolgen!

Die Platz- und Nutzungsregeln erhalten Sie nach erfolgter Buchung per E-Mail.

Nutzungsordnung für den Kunstrasenplatzes des FC Gleichen sowie den
Umkleide- und Duschräumen in Kerstlingerode

1. Die Nutzung des Kunstrasenplatzes besteht in Trainingseinheiten und Spielen von Gastvereinen
sowie eigenen Mannschaften des FC Gleichen.

2. Nutzungsinteressierte Vereine schließen mit dem FC Gleichen Nutzungsvereinbarungen.

3. In den, mit den Vereinen abgeschlossenen Nutzungsvereinbarungen sind alle erforderlichen organisatorischen und finanziellen Punkte geregelt.

4. Trainingseinheiten finden grundsätzlich von Montag bis Freitag statt. An diesen Tagen steht den Mannschaften nur die linke Umkleidekabine in der Sporthalle zur Verfügung. Tausch von Übungseinheiten sind nur mit Beteiligung des FC Gleichen möglich.

5. Für Spiele (Freundschafts- und/oder Punktspiele) werden der Samstag und Sonntag reserviert. Spiele können nur über den FC Gleichen gebucht werden. Rechnungsstellung erfolgt durch den FC Gleichen an den Buchungsverein.

6. Das Ende der Übungseinheiten und Spiele an allen Tagen der Woche wird durch den FC Gleichen auf 21:00 Uhr festgelegt.

7. Witterungsabhängig kann die Nutzung des Kunstrasenplatzes eingeschränkt werden. Entsprechenden Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

8. Das Flutlicht ist nur bei absoluter Notwendigkeit einzuschalten und unmittelbar nach Trainingsbzw. Spielende wieder auszuschalten.

9. Alle Mannschaften und besonders die verantwortlichen Trainer und Betreuer sind zu einer verantwortungsbewussten, pfleglichen Nutzung sämtlicher Einrichtungen aufgefordert/verpflichtet. Die Nutzungszeiten sind vom ÜL im Ordner „Belegung KuRa“ (im Lehrerzimmer der Sporthalle) zu quittieren.

10. Die Trainer und Betreuer der jeweiligen Mannschaften sind für einen in jeder Hinsicht sparsamen Energieverbrauch verantwortlich.

11. Der Wasserverbrauch beim Duschen ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Das Licht ist beim Verlassen der Umkleidekabinen sofort auszuschalten.

12. Die Umkleide - und Duschräume sind 45 Min nach Spiel-/Trainingsende aufgeräumt und sauber zu verlassen. Verschmutzt hinterlassene Räumlichkeiten werden von Fachpersonal auf Kosten des Mieters gereinigt. Nach dem Verlassen der Sporthalle ist diese zu verschließen und der Schlüssel im Wand-Safe zu deponieren.

13. Treten Mängel bzw. Schäden an den Einrichtungen auf, so sind diese von den verantwortlichen unverzüglich dem FC Gleichen zu melden.

14. Das Angebot und der Verkauf von Speisen und Getränken ist grundsätzlich untersagt.

15. Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. An dem Feldweg von der Grundschule bis zur Einfahrt des oberen Parkplatzes ist das Parken verboten. Der Feldweg ist privater Grund. Das widerrechtliche Parken auf privaten Grund stellt eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht dar, gegen die sich der Besitzer sofort nach der Entziehung durch Abschleppen des Fahrzeuges erwehren kann. Bei widerrechtlichem Parken ist also mit Abschleppen des Fahrzeuges zu rechnen.

Der Vorstand

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